Freitag, 17. Oktober 2014
Sterben in Würde?
marbuergerin, 00:34h
Mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) haben ein Positionspapier unter dem Titel "Sterben in Würde" herausgebracht. Demnach soll bei unheilbar körperlich Kranken die Beihilfe zum Suizid durch einen Arzt erlaubt sein. Auch bisher ist Beihilfe zum Suizid nicht strafbar, insbesondere für Ärzte aber aus berufsrechtlichen Gründen problematisch. Denn eigentlich sollen Ärzte, die mit dem Leid und vielleicht auch dem Todeswunsch schwerkranker Patienten konfrontiert werden, andere Wege finden können, um Leiden zu lindern. Daß ausgerechnet ein Suizid besonders würdevoll sein soll, wie der Titel des Papiers suggeriert, erschließt sich mir zumindest nicht.
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Samstag, 11. Oktober 2014
Interessantes Buch
marbuergerin, 23:20h
Christiane zu Salm: Dieser Mensch war ich - Nachrufe auf das eigene Leben
Goldmann - Verlag 2013, ISBN 978-3-641-11088-8
Menschen, die wissen, daß sie bald sterben werden, verfassen einen Nachruf auf das eigene Leben. Da kommen schöne Erinnerungen ebenso zur Sprache wie Versäumnisse und Fehler. Manche können auf ein gelungenes Leben zurück blicken, andere bereuen etwas oder hatten eigentlich noch viel vor. Mit am meisten erschüttert hat mich dabei die Geschichte einer Frau, die mit ihrem Mann jahrelang eine Safari geplant hatte, aber die Reise nie angetreten ist. Was einem wichtig ist, soll man baldmöglichst auch machen...
Goldmann - Verlag 2013, ISBN 978-3-641-11088-8
Menschen, die wissen, daß sie bald sterben werden, verfassen einen Nachruf auf das eigene Leben. Da kommen schöne Erinnerungen ebenso zur Sprache wie Versäumnisse und Fehler. Manche können auf ein gelungenes Leben zurück blicken, andere bereuen etwas oder hatten eigentlich noch viel vor. Mit am meisten erschüttert hat mich dabei die Geschichte einer Frau, die mit ihrem Mann jahrelang eine Safari geplant hatte, aber die Reise nie angetreten ist. Was einem wichtig ist, soll man baldmöglichst auch machen...
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Mittwoch, 8. Oktober 2014
Begriffe zur Sterbehilfe
marbuergerin, 00:38h
passive Sterbehilfe: Eigentlich "sterben lassen". Passive Sterbehilfe bedeutet, daß man lebenserhaltende Maßnahmen beendet, wenn ein Patient im Sterben liegt. So kann zum Beispiel die künstliche Beatmung beendet werden oder Medikamente werden abgesetzt. Diese Form der "Sterbehilfe" ist in Deutschland erlaubt und wird teilweise sogar als geboten angesehen. In den Grundsätzen zur Sterbebegleitung der Bundesärztekammer von 2011 wird zum Beispiel ausdrücklich erwähnt, daß sogar die Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit abgebrochen werden darf, wenn der Patient dadurch zu sehr belastet würde. Hunger und Durst sollen natürlich gestillt sein!
Im Gegensatz dazu ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten. Hier wird der Tod durch eine Maßnahme bewußt und aktiv herbeigeführt, beispielsweise, indem ein tödliches Medikament verabreicht wird.
Einen Grenzfall stellt die Beihilfe zum Suizid dar. Hier handelt der Patient selbst, indem er z.B. ein tödliches Medikament einnimmt. Da ein Suizid keine Straftat darstellt, ist auch die Beihilfe hierzu in Deutschland derzeit straffrei.
indirekte Sterbehilfe: Wenn eine medizinische Maßnahme, die eigentlich der Linderung von belastenden Symptomen dient (z.B. die Gabe hochdosierter Schmerzmittel) bei einem Sterbenden quasi als Nebenwirkung zu einer Lebensverkürzung führt, spricht man von indirekter Sterbehilfe. Auch eine solche Handlung ist in Deutschland nicht strafbar. Allerdings ist davon auszugehen, daß eine gute Linderung von Symptomen das Leben eher etwas verlängert und nicht verkürzt, so daß diese Form eher von theoretischem Interesse ist.
Im Gegensatz dazu ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten. Hier wird der Tod durch eine Maßnahme bewußt und aktiv herbeigeführt, beispielsweise, indem ein tödliches Medikament verabreicht wird.
Einen Grenzfall stellt die Beihilfe zum Suizid dar. Hier handelt der Patient selbst, indem er z.B. ein tödliches Medikament einnimmt. Da ein Suizid keine Straftat darstellt, ist auch die Beihilfe hierzu in Deutschland derzeit straffrei.
indirekte Sterbehilfe: Wenn eine medizinische Maßnahme, die eigentlich der Linderung von belastenden Symptomen dient (z.B. die Gabe hochdosierter Schmerzmittel) bei einem Sterbenden quasi als Nebenwirkung zu einer Lebensverkürzung führt, spricht man von indirekter Sterbehilfe. Auch eine solche Handlung ist in Deutschland nicht strafbar. Allerdings ist davon auszugehen, daß eine gute Linderung von Symptomen das Leben eher etwas verlängert und nicht verkürzt, so daß diese Form eher von theoretischem Interesse ist.
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Über dieses Blog
marbuergerin, 00:11h
"Lehre uns bedenken, daß wir sterben müssen, auf daß wir klug werden!"
Ein Blog zur Sterbehilfediskussion, über Palliativmedizin, Hospizarbeit, Trauer, Sterben... Ein Blog zum Tod? Ein Blog für das Leben!
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