Mittwoch, 8. Oktober 2014
Begriffe zur Sterbehilfe
passive Sterbehilfe: Eigentlich "sterben lassen". Passive Sterbehilfe bedeutet, daß man lebenserhaltende Maßnahmen beendet, wenn ein Patient im Sterben liegt. So kann zum Beispiel die künstliche Beatmung beendet werden oder Medikamente werden abgesetzt. Diese Form der "Sterbehilfe" ist in Deutschland erlaubt und wird teilweise sogar als geboten angesehen. In den Grundsätzen zur Sterbebegleitung der Bundesärztekammer von 2011 wird zum Beispiel ausdrücklich erwähnt, daß sogar die Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit abgebrochen werden darf, wenn der Patient dadurch zu sehr belastet würde. Hunger und Durst sollen natürlich gestillt sein!

Im Gegensatz dazu ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten. Hier wird der Tod durch eine Maßnahme bewußt und aktiv herbeigeführt, beispielsweise, indem ein tödliches Medikament verabreicht wird.

Einen Grenzfall stellt die Beihilfe zum Suizid dar. Hier handelt der Patient selbst, indem er z.B. ein tödliches Medikament einnimmt. Da ein Suizid keine Straftat darstellt, ist auch die Beihilfe hierzu in Deutschland derzeit straffrei.

indirekte Sterbehilfe: Wenn eine medizinische Maßnahme, die eigentlich der Linderung von belastenden Symptomen dient (z.B. die Gabe hochdosierter Schmerzmittel) bei einem Sterbenden quasi als Nebenwirkung zu einer Lebensverkürzung führt, spricht man von indirekter Sterbehilfe. Auch eine solche Handlung ist in Deutschland nicht strafbar. Allerdings ist davon auszugehen, daß eine gute Linderung von Symptomen das Leben eher etwas verlängert und nicht verkürzt, so daß diese Form eher von theoretischem Interesse ist.

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